Laufende Lohn und Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz
Die sorgfältige Erstellung der Lohnbuchhaltung gehört zu den wichtigsten aber auch zu den aufwendigsten Aufgabengebieten. Wichtig deshalb, weil Sie und Ihre Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet werden. Ist das nicht der Fall, wird der Arbeitgeber für Nachforderungen anlässlich späterer Betriebsprüfungen in Haftung genommen. Ein Rückgriff auf den Arbeitnehmer ist in der Regel nicht möglich.